Party und gute Laune gehören für die meisten Menschen zu einem gelungenen Jahreswechsel. Wir, die Freiwilligen Feuerwehr
Reichenau, möchten gerne unseren Beitrag zu Ihrer gut gelingenden Silvesterfeier leisten. Und zwar mit ein paar Tipps, die dafür sorgen, dass wir nicht plötzlich "Gäste" Ihrer Party werden...
Feuerwerk
Beachtet man nachfolgende Hinweise, so ist für ein sicheres Feuerwerkserlebnis zum Jahreswechsel viel getan:

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Kaufen Sie nur Feuerwerksartikel mit
CE-Kennzeichen oder BAM-Zulassung und BAM-Nummer
(BAM=Bundesamt für Materialforschung). Nur Feuerwerkskörper, die eine
CE-Kennzeichen oder ein BAM-Zeichen haben und mit Verwendungshinweisen in deutscher Sprache versehen sind, sind in Deutschland zulässig.
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Auf ausreichend Abstand zu Gebäuden achten.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-
und Alters-Heimen ist das Abrennen von Feuerwerkskörpern grundsätzlich
verboten. Achten Sie auf Gebäude, Balkone, Fahrzeuge und brennbare Gegenstände.
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Fenster während der Knallerei schließen;
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Brennbare Gegenstände am Haus, auf Balkonen, Terrassen und so weiter vor Silvester entsorgen. Es besteht erhöhte
Brandgefahr.
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Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoffe (Klasse II) und dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden;
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Feuerwerksartikel gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen!
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Knallkörper und Raketen nur im Freien verwenden. Ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen,
Fahrzeugen und Gebäuden einhalten!
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Gebrauchsanweisung beachten!
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Knaller nicht zusammenbündeln, wieder anzünden; unbrauchbar machen mit Wasser!
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Raketen nur senkrecht abfeuern, sicheren Standplatz wählen (z.
B. leere Flaschen in eine Getränkekiste) und auf sichere Flugrichtung achten!

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Feuerwerkskörper oder Raketen nicht von Balkonen zünden bzw. abfeuern
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Raketen bei stärkerem Wind und Windböen nicht abfeuern!
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Für den Notfall Löschmittel (Eimer mit Wasser, Feuerlöscher) bereitstellen!
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Bitte beachten, seit 01. Oktober
2009 gilt die neue Sprengstoffverordnung. Danach ist das
Abbrennen von Feuerwerkskörpern nicht nur in unmittelbarer Nähe
von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten,
sondern ist, wegen der erhöhten Brandgefahr, auch in
unmittelbarer Nähe von Reet- u. Fachwerkhäusern (§
23 SprengstoffV Abs. 1) wie in Altstädten nicht
erlaubt.
Dekorationen und Ausstattungen
Einige wenige Punkte gibt es auch bei der Raumdekoration zu beachten:
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Luftschlangen, Girlanden und Lampions dürfen nicht mit Heizstrahlern oder offenem Feuer (Zigaretten!) in Berührung kommen.
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Brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen!
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Glimmende Zigarettenkippen vom Aschenbecher in einen Blecheimer umleeren oder mit Wasser ablöschen!
Bei Veranstaltungen in größeren Räumen gilt:
Ausgewiesene Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge müssen frei benutzbar bleiben. Das Abstellen von Gegenständen oder Parken vor solchen Ausgängen ist verboten!
Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, so helfen Ihnen die
Frauen und Männer Ihrer
Feuerwehr selbstverständlich auch in der Silvesternacht.
Unsere Telefonnummer:
112!
Ihre
Feuerwehr hilft...vorbeugen müssen Sie! |